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Eltern und Paten haben gemeinsam die Aufgabe, dem getauften Kind den christlichen Glauben vorzuleben und ihnen von ihrem Glauben zu erzählen. Damit hängt zusammen, dass Paten selbst einer christlichen Kirche angehören müssen und mindestens einer der Paten der evangelisch sein muss. Paten brauchen in der Regel eine Patenbescheinigung, die sie von ihren Heimatpfarrämtern augestellt bekommen. Nicht Getaufte oder Angehörige anderer Religionsgemeinschaften können nur als Taufzeugen an der Taufe teilnehmen. In der Konfirmation wird die Taufe durch ein selbständiges Ja zum Glauben und zur Kirchenmitgliedschaft bekräftigt. Mit der Konfirmation endet das Patenamt offiziell.
Selbstverständlich werden auch ältere Kinder oder Erwachsene getauft. Dem geht in der Regel eine Taufunterweisung voraus. Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall Kontakt mit dem Gemeindebüro oder ihrem Pfarramt auf.
Selbstverständlich werden auch ältere Kinder oder Erwachsene getauft. Dem geht in der Regel eine Taufunterweisung voraus. Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall Kontakt mit dem Gemeindebüro oder ihrem Pfarramt auf.